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Blogimpressum?


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2 replies to this topic

#1 Striker

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Posted 13 August 2007 - 09:44 PM

Hallo zusammen.
Ich habe jetzt seit 2-3 Monaten einen Blog bei Google (Blogspot).
Jetzt, wo am Freitag, den 24.08.07, Kilu wieder öffnet, wollte ich mir da eine Domain holen, mit kostenlosem Webspace, und einen Wordpressblog hosten (zumindestens es versuchen).
Für den Einstieg wähle ich erstmal einen kostenlosen Dienst.


Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Muss ich ein Impressum angeben? Wenn ja, was für Informationen müssen da rein?

Ich habe bisher eigentlich immer vermieden, persönliche Daten von mir im Internet anzugeben, und würde dies auch gerne beibehalten.

Der Blog soll halt so ein Standartblog werden, wie viele ihn hier haben, nichts Kommerzielles oder mit Werbung zum Geldverdienen.


Ich bedanke mich schonmal im Voraus für eure Antworten.

Gruß Malte

Edited by Hirogen, 06 March 2008 - 10:37 AM.


#2 Hirogen

    « Why so serious »

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  • Name: Ricardo

Posted 13 August 2007 - 10:47 PM

da steht alles wichtige, http://haerting.de/d...ebimpressum.php

#3 Striker

    Stilabhängig

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Posted 14 August 2007 - 03:17 PM

Hab was für mich noch besser verständliches gefunden:


Hinweis für Blog-Betreiber

Vollends verwirrend stellt sich die Rechtslage für die Betreiber der zahlreichen Internet-Tagebücher, den sog. Blogs, dar. In vielen Internetforen wird über deren Verortung in den Neuregelungen bereits seit längerem kontrovers diskutiert. Letztlich gibt es hier nur die wenig befriedigende Antwort, dass deren Pflichten je nach konkreter Angebotsausgestaltung unterschiedlich sind. Blog-Betreiber, die ihren Auftritt mit Werbeanzeigen finanzieren oder anderswie entgeltlich tätig werden oder ein Angebot bereitstellen, mit dem typischerweise ein Entgelt angestrebt wird, müssen, wie bisher schon, ein vollständiges Impressum aufweisen. Dies gilt ferner für journalistisch-redaktionell gestaltete Blogs, bei denen zusätzlich noch ein Verantwortlicher mit Angabe des Namens und der Anschrift anzugeben ist. Alle anderen müssen zumindest Name und Anschrift nennen. Schwierige Abgrenzungsfragen sind mit der Neuregelung vorprogrammiert. Rechtssicherheit wird so durch den Gesetzgeber nicht geschaffen. Webmastern ist zu raten, im Zweifel lieber mehr als zu wenige Angaben zu machen, insbesondere nicht auf die Angabe einer E-Mail-Adresse zu verzichten.

Kompletter Artikel.





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